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Beim Energieausweis unterscheidet man zwischen zwei Ausstellungstypen. Den verbrauchs- und den bedarfbasierten Energieausweis. Ab sofort können Sie den Energieausweis für Wohngebäude bei uns online bestellen! Wenn keine Modernisierungsmaßnahmen geplant sind, kann zwischen verbrauchs- und den bedarfbasierten Energieausweis frei gewählt werden. Der bedarfsorientierte Energieausweis wird zwingend erforderlich bei:
Für die Erstellung bedarfsbasierender Energieausweise für Wohngebäude sowie für die Erstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude kontaktieren Sie uns bitte. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir diesen Service aufgrund weitreichender Erhebungen nicht über ein Internetformular anbieten können. Jeder Energieausweis, egal ob verbrauchs- oder bedarfsbasiert ist 10 Jahre gültig! Der verbrauchsbasierte Energieausweis für Wohngebäude: Grundlage für den Verbrauchsausweis sind die Energieverbräuche aus einem Zeitraum von mindestens drei zusammenhängenden Jahren. Dabei wird der Energieverbrauchskennwert des Gebäudes ermittelt. Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann hier ab sofort online bestellt werden. Dazu ist lediglich unser Online-Formular auszufüllen und Sie erhalten Ihren Energieausweis mit der Post zugeschickt. Grundsätzlich ist die Datenübermittlung durch den Grundstückseigentümer an den Aussteller möglich. Deshalb ist gerade der Verbrauchsausweis eine sehr preiswerte Möglichkeit, einen Energieausweis zu erhalten. Dieser ist in jedem Falle für 10 Jahre gültig, so wie es die neue Energieeinsparverordnung (PDF-Download, 5,6MB) vorsieht. Sie benötigen für das Ausfüllen des Formulars ca. 10 Minuten. So sieht der Energieausweis aus: Dies ist die gesetzliche Anforderung an die Ausstellung der Energieausweise sowohl für den bedarfsorientierten als auch den verbrauchsorientierten Energieausweis! Schritt 1: Sie füllen das Formular aus und senden es Der bedarfsbasierende Energieausweis für Wohngebäude: Grundlage bei dem bedarfsbasierenden Energieausweis ist die Qualität der Gebäudehülle und die der vorhandenen Anlagentechnik (Ermittlung des Energiebedarfs erfolgt analog wie bei einem Wärmeschutznachweis für einen Neubau). Das Nutzerverhalten bleibt außen vor, wodurch ein direkter Vergleich von Gebäuden möglich wird. Die Betrachtung von Modernisierungsvarianten gibt zudem Aufschluss über die mögliche Energieeinsparung. Bei Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und einem Baujahr bis 11.08.1977 ist nach Ablauf der Übergangsfrist bis 01.10.2008 der bedarfsbasierende Energieausweis Pflicht. Ausgenommen hiervon sind jene Gebäude, die aufgrund von nachträglicher Modernisierung das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1978 erfüllen. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Ausstellung dieses bedarfsbasierenden Energieausweises. Hinweis: Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt. Ausnahmen gibt es nur für Wohngebäude, bei denen ein nicht unerheblicher Teil nicht für Wohnzwecke oder wohnähnliche Zwecke (z.B. Gewerbeflächen, Ladengeschäfte, Büros) genutzt wird. In diesen Fällen ist je ein Energieausweis für den Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil zu erstellen.
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