Bauphysik/Energiesparverordnung NEWS Die EnEV 2009 kommt: Bundesrat erteilt Zustimmung unter Änderungs-Auflagen Am 6.3.2009 hat der Bundesrat der Novellierung der Energieeinsparverordnung zugestimmt, verlangt aber verschiedene Änderungen redaktioneller und inhaltlicher Art. Erkennt die Bundesregierung die Änderungsempfehlungen der Fachausschüsse an, kann die EnEV 2009 auch in diesem Jahr in Kraft treten. Kernpunkt der neuen EnEv 2009 ist die durchschnittliche Verschärfung der Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten um 30 Prozent. Im Fall der Umsetzung sind unter anderem die folgenden Änderungen und Erweiterungen vorgesehen:
Da ein großer Teil der vom Bundesrat vorgegebenen Änderungen bereits von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurden, ist ein positiver Kabinettsbeschluss und damit eine schnelle Verkündung zu erwarten.
Durch die Zusammenführung von Heizungsanlagenverordnung und Wärmeschutzverordnung zu einer gemeinsamen Verordnung wurde der bisherige Bilanzierungsrahmen gleich in zweifacher Hinsicht erweitert. Zum einen werden mit der Einbeziehung der Anlagentechnik in die Energiebilanz auch die bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Übergabe der Wärme entstehenden Verluste berücksichtigt. Dadurch ist nicht mehr die dem Raum zur Verfügung gestellte Nutzenergie, sondern die an der Gebäudegrenze übergebene Endenergie ausschlaggebend. Zum anderen wird dieser Energiebedarf primärenergetisch bewertet, indem die durch Gewinnung, Umwandlung und Transport des jeweiligen Energieträgers entstehenden Verluste mittels eines Primärenergiefaktors in der Energiebilanz des Gebäudes Beachtung finden. Dieser erweiterte Rahmen ermöglicht es, in der Gesamtbilanz eines Gebäudes den Faktor Anlagentechnik und den Faktor baulichen Wärmeschutz in gewissem Maße miteinander zu verrechnen, also eine schlechte Wärmedämmung mit einer effizienten Heizanlage auszugleichen und umgekehrt. Die Hauptanforderungsgröße für Neubauten ist in der EnEV der Jahresprimärenergiebedarf in Abhängigkeit von der Kompaktheit des Gebäudes. Die EnEV stellt erstmals auch Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz und ermöglicht die Berücksichtigung solarer Wärmegewinne. Unter dem Punkt Download können Sie sich eine beispielhafte Wärmeschutzberechnung nach EnEV (Energieeinsparverordnung) herunterladen und ansehen.
|
![]() |
|||||||
|
Energieausweis |
Bauberatung |
Wohnungsbau |
|||||
![]() |
|